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Fahrpersonalrecht/Fahrtenschreiber

Eine individuell mit dem Unternehmen abgestimmte Schulung mit folgenden Inhalten:

  • Fahrpersonalverordnung
  • VO (EG) 561/2006
  • Arbeitszeitgesetz
  • Ausnahmeregelungen/Geltungsbereiche
  • Nachweis- und Dokumentationspflichten als Fahrer/Fahrerin/Unternehmerin/Unternehmer
  • Bedienung analoger und digitaler Fahrtenschreiber
  • Mautpflicht und Mautbefreiung

Zielgruppe: 

Unternehmer und deren Angestellte, die Pick-up-Fahrten durchführen oder im Rahmen von Transporten unter nationale und europäische Regelungen zum Fahrpersonalrecht fallen. Inhaber, Geschäftsführer, Verkehrsleiter, Kraftfahrer in einem Unternehmen der Zielgruppe.

Ziel:

Die Teilnehmer kennen die für ihr Unternehmen und ihre individuelle Tätigkeit geltenden nationalen und europäischen fahrpersonalrechtlichen Vorschriften und wissen, wann und wie Ausnahmen geltend gemacht werden können. Sie verstehen es, rechtliche Vorgaben in ihrem Unternehmen als Führungskraft oder als Angestellter praktisch umzusetzen. Analoge und digitale Fahrtenschreiber können durch die Teilnehmer bedient werden. Sie können die Regelungen der Maut rechtssicher auf ihre Fahrten anwenden.

Bescheinigung: 

Die Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung „Unterweisung Fahrtenschreiber gem. Art. 33 VO (EU) Nr.

Dauer:

1 Tag

Seminarorte:

Nur Inhouse

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