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Straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigungen für Abschlepp- und Bergungsdienste

Schulungsinhalte:

  • Notwendigkeit straßenverkehrsrechtlicher Ausnahmegenehmigungen (allgemein)
  • Unterschiede zwischen Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnissen anhand praktischer Beispiele
  • Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot/von der Ferienreiseverordnung (z. B. Pick-up-Fahrten, Schleppen, weitere Transporte an Sonn- und Feiertagen)
  • Ausnahmegenehmigung zum Verbleiben und zum Auffahren auf eine Autobahn beim Abschleppen
  • Gutachten zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO
  • Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO
  • „Schleppgenehmigungen“
  • Beantragung von Ausnahmegenehmigungen

Zielgruppe:

Inhaber, Geschäftsführer, Verkehrsleiter, Disponenten und Fahrpersonal von Abschlepp- und Bergungsdiensten

Ziel:

Die Teilnehmenden kennen die wesentlichen und erforderlichen straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse für ihren Fuhrpark und ihre Aufträge.

Sie können Inhalte von Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnissen bewerten und ggf. widersprechen.

Sie wissen, wie Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse zu beantragen sind und welche Voraussetzungen grundsätzlich vorliegen müssen.

Durchführung:

Die Durchführung erfolgt überwiegend anhand praktischer Beispiele mit Bezug zu Abschlepp- und Bergungsdiensten. Teilnehmende haben die Möglichkeit, ihre bereits erteilten Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse einschätzen zu lassen (begrenzt).

Dauer:

1 Tag

Preis:

205,- € für VBA-Mitglieder
245,- € für Nicht-Mitglieder

Seminarorte:

Wuppertal

Ulm (Blaustein)

Leipzig

Hamburg

Inhouse-Schulung möglich

Aktuelle Seminartermine:

16.12.2024, Ulm (Blaustein)
06.05.2025, Wuppertal
23.06.2025, Hamburg
07.07.2025, Ulm (Blaustein)
18.08.2025, Leipzig
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